
Neuaufnahme und Registrierung Zuchthund
eines Hundes ohne vorhandenen Stammbaum

Züchternachweis - Zwingerschutz Urkunde
Eine Zwingerschutzurkunde bestätigt, dass ein bestimmter Zwingername bei VHF e. V. geprüft, registriert und einer bestimmten Zucht zugeordnet wurde.
Brauche ich Züchternachweis – Zwingerschutz Urkunde?
Viele Tiervermittlungs- und Anzeigenportale überprüfen inzwischen die Identität und die Angaben von Züchtern. Dadurch sollen unseriöse Anzeigen erschwert und die Vermittlung von Tieren nachvollziehbarer gestaltet werden.
Im Rahmen einer solchen Prüfung können Züchter aufgefordert werden, einen aktuellen Nachweis über ihre Zucht einzureichen. Abhängig vom jeweiligen Portal können unter anderem folgende Unterlagen verlangt werden:
- eine Zwingerschutzurkunde,
- eine Züchter- oder Registrierungsbescheinigung,
- eine aktuelle Wurfbescheinigung,
Eine Zwingerschutzurkunde von VHF e. V. kann als Nachweis über den bei VHF e. V. eingetragenen Zwingernamen und die dazugehörige Züchter- beziehungsweise Registriernummer vorgelegt werden.
Welche Unterlagen im Einzelfall anerkannt werden, entscheidet das jeweilige Anzeigenportal. Sollte das Portal weitere Nachweise verlangen, müssen diese gegebenenfalls zusätzlich eingereicht werden.
Beispiel einer Dokumentenanforderung durch ein Tiervermittlungsportal:
Im Rahmen einer Qualitäts- und Sicherheitsprüfung wurde eine Züchterin aufgefordert, einen aktuellen Nachweis über ihre Zucht einzureichen. Als mögliche geeignete Unterlage wird in der Nachricht unter anderem eine Zwingerschutzurkunde genannt.
Vor der Veröffentlichung des Bildschirmfotos sind die Kundennummer, die E-Mail-Adresse, persönliche Kontodaten und insbesondere der individuelle Upload-Link vollständig unkenntlich gemacht geworden. 🔒
Züchter erhalten von Anzeigenportalen teilweise Aufforderungen, einen aktuellen Züchternachweis einzureichen.
In einer solchen Nachricht kann beispielsweise verlangt werden, dass das Dokument:
- ein aktuelles Ausstellungsdatum enthält,
- von der ausstellenden Stelle unterschrieben wurde,
- den Züchter eindeutig benennt,
- den Zwingernamen oder die Zuchtregistrierung bestätigt.
Als geeignete Unterlage wird dabei von manchen Portalen ausdrücklich auch eine Zwingerschutzurkunde genannt.
Was wird mit der Zwingerschutzurkunde bestätigt?
Die Zwingerschutzurkunde bestätigt:
- den bei VHF e. V. eingetragenen Zwingernamen,
- die Zuordnung des Zwingernamens zum genannten Züchter,
- die bei VHF e. V. geführte Züchter- beziehungsweise Registriernummer,
- das Datum der Ausstellung.
Sie kann anschließend als offizieller Nachweis der bei VHF e. V. geführten Zwingernameneintragung verwendet werden
VHF e. V.
Was ist eine Zwingerschutzurkunde?
Mit einer Zwingerschutzurkunde bestätigt VHF e. V., dass ein bestimmter Zwingername geprüft, bei VHF e. V. eingetragen und einer bestimmten Zucht zugeordnet wurde.
Nach erfolgreicher Eintragung wird die Zucht bei VHF e. V. unter einer individuellen Züchter- beziehungsweise Registriernummer geführt. Dadurch können der Züchter, der eingetragene Zwingername sowie die von VHF e. V. ausgestellten Zuchtunterlagen eindeutig zugeordnet werden.
Die Zwingerschutzurkunde enthält insbesondere:
- den Namen und die Anschrift des Züchters,
- die Züchter- beziehungsweise Registriernummer,
- den bei VHF e. V. eingetragenen Zwingernamen,
- das Ausstellungsdatum,
- die Bestätigung und Unterschrift von VHF e. V.
Der Zwingername wird innerhalb des Registers von VHF e. V. geführt und darf dort nicht erneut für eine andere Zucht vergeben werden.
Wofür wird die Zwingerschutzurkunde benötigt?
Der Zwingername dient der eindeutigen Kennzeichnung einer Zucht. Er kann einheitlich in den von VHF e. V. ausgestellten Unterlagen verwendet werden, beispielsweise:
- in den Stammbäumen der Welpen,
- in Wurfmeldungen,
- in Zuchtbescheinigungen,
- in Züchterprofilen und Verkaufsanzeigen,
- auf der Internetseite des Züchters,
- in Kaufverträgen und weiteren Unterlagen der Zucht.
Die Zwingerschutzurkunde dient dabei als Nachweis darüber, welcher Zwingername bei VHF e. V. eingetragen und welcher Züchter- beziehungsweise Registriernummer er zugeordnet ist.
Verwendung des Zwingernamens
Bei VHF e. V. wird der Zwingername immer hinter dem individuellen Vornamen des Hundes geführt.
Der Name eines Hundes setzt sich damit aus zwei Teilen zusammen:
Vorname des Hundes + eingetragener Zwingername
Der Zwingername kann deutschsprachig oder fremdsprachig sein. Auch eine englische Schreibweise ist möglich, sofern der gewünschte Name verfügbar, eindeutig unterscheidbar und für die Eintragung geeignet ist.
Beispiele mit einem deutschsprachigen Zwingernamen
- Luna vom Sonnenhügel
- Bruno aus dem Rosengarten
- Mila von den Silberwiesen
- Theo vom kleinen Schloss
Beispiele mit einem englischsprachigen Zwingernamen
- Luna of Golden Meadows
- Bruno from Silver Creek
- Daisy of Lovely Hearts
- Milo from Whispering Pines
- Ruby of Moonlight Dreams
- Charlie from Green Valley
Die Beispiele sind frei gewählt und dienen ausschließlich zur Veranschaulichung.
Bereits einen Zwingernamen bei VHF e. V. eingetragen?
Ist bereits ein Zwingername bei VHF e. V. eingetragen, geben Sie diesen bitte vollständig und in der genauen Schreibweise an.
Bitte achten Sie dabei besonders auf:
- Groß- und Kleinschreibung,
- Leerzeichen,
- Bindestriche,
- Apostrophe,
- Zusätze wie „of“, „from“, „von“, „vom“ oder „aus“.
Der Zwingername wird später genauso in die Zwingerschutzurkunde und in die Stammbäume übernommen, wie er bei VHF e. V. eingetragen wurde.
Einen neuen Zwingernamen beantragen
Ist noch kein Zwingername eingetragen, können im Antrag bis zu drei Wunschnamen angegeben werden.
VHF e. V. prüft die gewünschten Namen in der angegebenen Reihenfolge:
- Zuerst wird Wunschname 1 geprüft.
- Ist Wunschname 1 bereits vergeben oder nicht ausreichend unterscheidbar, wird Wunschname 2 geprüft.
- Kann auch Wunschname 2 nicht eingetragen werden, wird Wunschname 3 geprüft.
Durch die Angabe von bis zu drei Wunschnamen kann der Antrag in vielen Fällen ohne zusätzliche Rückfragen bearbeitet werden.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der verfügbare Zwingername bei VHF e. V. eingetragen und der entsprechenden Züchter- beziehungsweise Registriernummer zugeordnet.
Was wird mit der Zwingerschutzurkunde bestätigt?
Die Zwingerschutzurkunde bestätigt:
- den bei VHF e. V. eingetragenen Zwingernamen,
- die Zuordnung des Zwingernamens zum genannten Züchter,
- die bei VHF e. V. geführte Züchter- beziehungsweise Registriernummer,
- das Datum der Ausstellung.
Sie kann anschließend als offizieller Nachweis der bei VHF e. V. geführten Zwingernameneintragung verwendet werden.
Der Schutz des Zwingernamens bezieht sich auf das Register und die Unterlagen von VHF e. V.. Eine Eintragung bei VHF e. V. ist nicht automatisch mit einer markenrechtlichen Eintragung oder einem uneingeschränkten Schutz gegenüber allen anderen Vereinen, Verbänden oder Unternehmen gleichzusetzen.
So beantragen Sie Ihren Zwingernamen und Ihre Zwingerschutzurkunde bei VHF e. V.
Bitte füllen Sie den Antrag “Zwingerschutzurkunde”vollständig und gut lesbar aus und unterschreiben Sie ihn am Ende handschriftlich.
Fotografieren oder scannen Sie anschließend alle ausgefüllten Seiten vollständig. Den Antrag können Sie uns auf folgenden Wegen zusenden:
WhatsApp: +49 (0) 1520 4159453 – als gut lesbare Fotos
E-Mail: vorstand@hundezuchtverein-franken.de – als Fotos oder eingescannte PDF-Datei
Fax: 09765 5729999
Nach Eingang prüfen wir die Angaben und die Verfügbarkeit des gewünschten Zwingernamens. Anschließend wird die Züchter- beziehungsweise Registriernummer zugeordnet und die Zwingerschutzurkunde durch VHF e. V. ausgestellt. 🐾
Kostenhinweis:
Bei einer aktuellen oder bereits erfolgten Wurfanmeldung bei VHF e. V. ist die Ausstellung der Zwingerschutzurkunde Bzw. Züchterbescheinigung kostenfrei.
Wird nur das Dokument benötigt, beträgt die Pauschale für Druck, Verpackung und Versand 10,00 Euro. 🐾

VHF e.V.
In Franken zu Hause – für Züchter in ganz Deutschland da.

VHF e.V. Wir lieben Hunde.
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